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BRAND STORIES:

USA - Domain booking.com als Marke schutzfähig

Deutsches Markenrecht sieht das anders

Booking.com B.V., zur US-amerikanischen Booking Holdings gehörende Betreibergesellschaft der gleichnamigen Reise-Plattform, hat vor dem Supreme Court der USA eine historische Entscheidung erstritten: Das US-Markenamt darf generische Domain-Namen nicht mehr generell von der Markeneintragung ausschließen.

Im Jahr 2012 hatte sich die in Amsterdam ansässige Booking.com B.V. beim US Patent and Trademark Office (USPTO) darum bemüht, den Begriff booking.com als Marke eintragen zu lassen. Das Amt prüfte die Anmeldung und kam zu dem Schluss, dass eine Eintragung abzulehnen ist, da es sich um einen generischen Begriff handele. Das Wort "booking" stünde allgemein beschreibend für Hotelreservierungsdienstleistungen; die Kombination mit einer ebenfalls generischen Top Level Domain ändere daran nichts.

Dahinter steckt ein Gedanke, der auch im deutschen Markenrecht gilt. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sind Marken, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, von der Eintragung ausgeschlossen. Rein beschreibende Bezeichnungen sollen vielmehr allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen; Alltagsbegriffe und -bezeichnungen darf deshalb ein einzelnes Unternehmen nicht auf Umwegen für sich monopolisieren. Die Unterscheidungskraft ist dabei im Hinblick auf jede der Waren oder Dienstleistungen, für die eine Marke Schutz beanspruchen möchte, gesondert zu beurteilen. Maßgeblich ist die Anschauung des angesprochenen Verkehrs. Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen. Daraufhin erhob Booking.com Klage und hatte sowohl vor dem District Court als auch dem Court of Appeals Erfolg. Das USPTO zog da- her vor den Supreme Court, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.

Mit 8 zu 1 Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 30. Juni 2020 entschieden, dass der streitige Begriff booking.com als Marke schutzfähig ist. In der 31-seiti gen Entscheidung, die von Ruth Bader Ginsberg verfasst wurde, stellt das Gericht maßgeblich auf den Einzelfall ab. Ein Zeichen im Format generic.com sei nur dann generisch für Waren oder Dienstleistungen, wenn er diese generische Bedeutung auch für Verbraucher habe; dabei kann auch die Verbindung mit einer Website von Bedeutung sein: "Because 'Booking.com' is not a generic name to consumers, it is not generic." Geholfen haben dürfte Booking.com eine Umfrage, wonach 74,8 Prozent den Begriff booking.com für eine Marke hielten, 23,8 Prozent hingegen nicht. Allerdings betonte das Gericht den Einzelfallcharakter der Entscheidung: "While we reject the rule proffered by the PTO that ‘generic.com’ terms are generic names, we do not embrace a rule automatically classifying such terms as nongeneric. Whether any given ‘generic.com’ term is generic, we hold, depends on whether consumers in fact perceive that term as the name of a class or, instead, as a term capable of distinguishing among members of the class". Dem wollte sich allein der Richter Stephen Breyer nicht anschliessen und betonte in einem Sondervotum: "The company’s name informs the consumer of the basic nature of its business and nothing more".

In Deutschland ist dagegen nicht jede Domain zugleich auch als Marke schutzfähig. Nach Ansicht des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sind Elemente wie https://, www. oder Top Level Domains wie .de und .com übliche beschreibende Bestandteile von Internetadressen ohne markenmäßigen Charakter. Daher könne einer Domain in ihrer Gesamtheit nur eine schutzfähige Second Level Domain und/oder Sub-Domain markenrechtliche Schutzfähigkeit vermitteln. Als reine Themenangabe einer Website wären daher zum Beispiel cabriolet.de oder www.roadster.de für "Kraftfahrzeuge" genauso von der Eintragung ausgeschlossen wie die Worte "Cabriolet" und "Roadster" selbst. Für diese Bewertung ist es außerdem irrelevant, ob der Domain-Name für den Markenanmelder oder für einen Dritten registriert ist.

Die Entscheidung des Supreme Court zu booking.com finden Sie unter

> https://www.supremecourt.gov/opinions/19pdf/19-46_8n59.pdf

Bericht: domain-recht.de 

von ODCC 07 Aug., 2024
BRAND STORIES:
Vail, ODCC, Skitrax, USA, Kanada
von ODCC 16 Dez., 2021
Schon seit einigen Jahren entwickeln sich die größeren Skigebiete in den USA erstaunlich profitabel. Die wirkliche Profitabilität liegt aber in der Verwirklichung des amerikanischen Wirtschaftstraumes „Think big to get big“. Das börsennotierte US Unternehmen Vail Resorts (Bloomfield, CO) hat in den letzten 15 Jahren über 40 Skigebiete aufgekauft und kontinuierlich ausgebaut. Dazu gehören die Top Skigebiete Vail, Beaver Creek, Keystone, Whistler Mountain, Park City etc.) Mittlerweile werden um 5 Mrd. $ Umsatz generiert und weitere Skigebiet werden nahezu jährlich aufgekauft. Ähnlich rasant kauft der andere Mitbewerber, die Alterra Mountain Company (Denver,CO) kleine und große Skigebiete (u.a. Mammoth mountain, Aspen, Deer Valley) zusammen. Auch hier funktioniert das Konzept, kleinere oder marode Skigebiete aufzukaufen und in die Infrastruktur zu investieren.
IAAPA, Barcelona, Orlando, Skitrax World, Open Doors , ODCC
von ODCC 28 Aug., 2021
Mit Skitrax World sind wir auf den beiden Messen vertreten. Schon seit vielen Jahren sind wir Aussteller auf den IAAPA Messen in Europa. 2021 findet die Messe wieder in Barcelona (Spanien) statt. Schon 2016 war Barcelona Veranstalter der Messe. Sie können uns dort in Halle 1 am Stand 1410 vom 28-30. September antreffen. Erstmals werden wir im 16-18. November 2021 auf der IAAPA Orlando (USA) sein. Wir freuen uns riesig auf diese große Messe, denn wir haben viele Kunden in den USA und Kanada, dazu kommen viele Kunden aus Mittel- und Südamerika.
Wintersport, Covit-19
von ODCC 28 Jan., 2021
Mastercard und Wintersport-ExpertInnen prognostizieren die Auswirkungen von COVID-19 auf die Zukunft der Branche. Bis 2025 wird die europäische Wintersportbranche eine technologische Revolution durchleben, so die Prognose der neuen Delphi-Studie “The Impact of Technology on the Future of Winter Sports, in times of COVID-19”. Im Auftrag von Mastercard, offizieller Partner der Hahnenkamm-Rennen in Kitzbühel, wurden im Rahmen einer unabhängigen Studie 53 Wintersport-ExpertInnen zum Ausblick der Branche befragt. Die europaweite Studie unter der Leitung von Prof. Dr. Sascha L. Schmidt vom Center for Sports and Management, WHU – Otto Beisheim School of Management ergab, dass aufgrund von COVID-19 mehr als die Hälfte der ExpertInnen (56 %) eine langfristige Veränderung der Wintersportbranche erwarten.
von ODCC 09 Juli, 2020
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von ODCC 19 März, 2018
Große Ehrung in Vishakhapatnam. Unter den 30 Bewerbern für diese staatliche Unterstützung, ging "Sports Infra Solutions" als Gewinner mit dem komplexen Bau eines Skitrax Mattenskigebietes hervor.
IAAPI Messe Mumbai
von ODCC 28 Feb., 2018
Seit mehreren Jahren sind wir nun schon auf der IAAPA Messe Mumbai (IND). Mit unserem Partner „Sports Infra Solutions“ bieten unseren Kunden hier ein breites Portfolio an.
Dubai  verdoppelt Hotelkapazitäten bis 2020
von ODCC 02 Nov., 2015
Dubai verdoppelt Hotelkapazitäten bis 2020 Dubai versteht es, im Gespräch zu bleiben. Seit dem Spatenstich für das Burj Al Arab Hotel ist das Wüstenemirat zu einer Größe auf dem internationalen Tourismusmarkt geworden, und es kommen ständig Attraktionen hinzu
von ODCC 17 Juni, 2015
Die Türkei gehört nach wie vor zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen: Laut Angaben der Stiftung für Zukunftsfragen (Auslandsreiseziele 2014) liegt das Land auf dem dritten Platz der beliebtesten europäischen Reiseziele. Die Beliebtheit zeigt sich auch in den Besucherzahlen
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